Bundesgerichtshof: Leihmutter ist bei Anwendung deutschen Rechts rechtliche Kindesmutter
Auf die rechtliche Abstammung eines Kindes, das in der Ukraine von einer Leihmutter geboren wurde, findet deutsches Recht Anwendung, wenn das Kind entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht worden ist.
Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In der Konsequenz sei rechtliche Mutter die Leihmutter und eine rechtliche Mutterschaft der genetischen “Bestellmutter” nur durch eine Adoption zu erreichen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.03.2019, Az.: XII ZB 530/17
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