Beiträge

Bundesgerichtshof: Leihmutter ist bei Anwendung deutschen Rechts rechtliche Kindesmutter

Auf die rechtliche Abstammung eines Kindes, das in der Ukraine von einer Leihmutter geboren wurde, findet deutsches Recht Anwendung, wenn das Kind entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht worden ist.

Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In der Konsequenz sei rechtliche Mutter die Leihmutter und eine rechtliche Mutterschaft der genetischen “Bestellmutter” nur durch eine Adoption zu erreichen.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.03.2019, Az.: XII ZB 530/17

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe

Mutmaßlicher Vater bereits verstorben – Leibliche Kinder können zu Gentest verpflichtet sein

Kinder haben ein Recht, sich Kenntnis über ihre Abstammung zu verschaffen. Das kann dazu führen, dass ein Mann, dessen Vaterschaft vermutet wird, eine Genprobe abliefern muss, mit der die Abstammung geklärt werden kann. Wenn der mutmaßliche Vater bereits verstorben ist, können nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg dann unter Umständen dessen (weitere) leibliche Kinder herangezogen werden.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 15.08.2017, Az.: 4 UF 106/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Frau-zu-Mann-Transsexueller rechtlich Mutter eines von ihm geborenen Kindes

Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen. Denn es sei ein berechtigtes Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen steht, begründete der Bundesgerichtshof seinen Beschluss vom 06.09.2017. Die Fortpflanzungsfunktion des jeweiligen Elternteils als gebärender oder zeugender Teil sei in diesem Zusammenhang entscheidend.
 
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.09.2017, Az.: XII ZB 660/14
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Oberlandesgericht Oldenburg zum Umgangsrecht des biologischen Vaters bei “Seitensprung-Kind”

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Mutter eines einjährigen Kindes dann eine Abstammungs­untersuchung dulden muss, wenn der mögliche biologische Vater ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 13 WF 14/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe

Kein Anspruch auf isolierte Klärung der Abstammung außerhalb der rechtlichen Familie

Ein Kind hat gegen einen Mann, den es für seinen leiblichen Vater hält, der aber nicht sein rechtlicher Vater ist, keinen Anspruch auf eine isolierte Abstammungsklärung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung müsse mit widerstreitenden Grundrechten zum Ausgleich gebracht werden. Der dabei dem Gesetzgeber zustehende Ausgestaltungsspielraum sei durch § 1598a BGB, der die isolierte Abstammungsklärung nur innerhalb der rechtlichen Familie vorsehe, gewahrt.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.04.2016, Az.: 1 BvR 3309/13

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache