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Abgasskandal: Keine Ansprüche gegen Autohändler oder Hersteller bei Kenntnis des Käufers vom Vorhandensein der “Schummelsoftware” im gekauften Fahrzeug

Ein Gebraucht­wagen­käufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom “Dieselskandal” betroffen ist, hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2020, Az.: 17 U 133/19
 
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Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Der Anspruch umfasse auch die Kosten für einen Kreditschutzbrief und “Deliktszinsen” (§ 849 BGB). Allerdings seien Nutzungsvorteile für gefahrene Kilometer sind abzuziehen. Die Revision ist zugelassen
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019, Az.: 17 U 146/19
 
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen

Der Käufer eines neuen Skoda, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, hat gegen die deutsche Importeurin von Neufahrzeugen dieser Marke keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Denn das Wissen von VW könne der Importeurin nicht zugerechnet werden.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2019, Az.: 13 O 136/18
 
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“Diesel-Abgasskandal”: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadens­ersatz­pflichtig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Volkswagen AG der Käuferin eines vom “Diesel-Abgasskandal” betroffenen Skoda Octavia Combi, 2,0 l TDI Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zahlen muss. Eine Rückabwicklung des hier konkreten Kaufvertragesist nach Ansicht des Gerichts jedoch unmöglich, da der Nach­erfüllungs­anspruch aus dem Kaufvertrag gegen den Händler bereits verjährt war.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 18.07.2019,Az.: 17 U 160/18 und 17 U 204/18
 
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Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft

Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18

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Abgasskandal: Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass ein Hersteller ein von der “Abgasthematik” betroffenes Auto zurücknehmen muss, da das Fahrzeug einen Mangel aufweise. Ein Fahrzeugkäufer müsse laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten. Nach Ansicht des Gerichts wurde der Käufer durch den Hersteller arglistig getäuscht.

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 05.12.2018, Az.: 14 U 60/18

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Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18

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VW-Abgasskandal: Fahrzeughändler zur Rücknahme eines gebrauchten VW-Diesel verpflichtet

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Kölner Autohaus einen VW Eos 2,0 TDI mit dem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Nach Ansicht des Gerichts hat der Autokäufer damit Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzwertersatzes.
 
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2018, Az.: 27 U 13/17
 
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Diesel-Abgasskandal: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungs­handlungen des Herstellers

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Berufung der Klägerin zurück. Der Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2017, Az.: 1 U 302/17
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Porschefahrer unterliegt mit Klage gegen Leasingfirma wegen möglicher Abgasmanipulationen

Ein Porschefahrer ist mit seiner Klage wegen möglicher Abgasmanipulationen an seinem Auto vor Gericht gescheitert. Der Mann wollte einen geleasten Cayenne-Geländewagen zurückgeben – er sah sich wegen des Abgasskandals arglistig getäuscht. Die Leasingfirma hatte die Kündigung aber abgelehnt. Ebenso wie die Vorinstanz sah das Stuttgarter Oberlandesgericht keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017, Az.: 6O135/16
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