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Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”
Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen
“Diesel-Abgasskandal”: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadensersatzpflichtig
Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft
Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18
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Abgasskandal: Hersteller muss Fahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurücknehmen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass ein Hersteller ein von der “Abgasthematik” betroffenes Auto zurücknehmen muss, da das Fahrzeug einen Mangel aufweise. Ein Fahrzeugkäufer müsse laut Entscheidung des Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software zu erhalten. Nach Ansicht des Gerichts wurde der Käufer durch den Hersteller arglistig getäuscht.
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 05.12.2018, Az.: 14 U 60/18
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Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18
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