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Familien- und Erbrecht

Familienrecht - Erbrecht - Unternehmensnachfolge

Jede Familie ist anders und auf ihre Art einzigartig. Bei Streitigkeiten im familiären Umfeld braucht es individuelle Lösungen und Fingerspitzengefühl, um ein gutes zukünftiges Miteinander zu gewährleisten.

Wir unterstützen Sie bei den allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten wie Scheidung, Eheverträgen, Auflösung einer Lebenspartnerschaft, Fragen zum Kindesunterhalt, Elternunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie der Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht. Außerdem stehen wir Ihnen als Fachanwälte spezialisierte Anwälte für Familienrecht auch bei der Aufteilung Ihres Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung bei der Vermögensauseinandersetzung, dem Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder der Aufteilung gemeinsamer Immobilien zur Seite.

Als Wirtschaftskanzlei betreuen wir insbesondere auch solche familien- und erbrechtlichen Mandate, in denen Betriebsvermögen (Unternehmen, Einzelfirma, Gesellschaftsbeteiligung) und / oder Immobilienvermögen von Bedeutung sind. Wir beraten Sie hierbei im Familien- und Erbrecht sowie in den angrenzenden Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Gesellschaftsrecht. Unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters beraten wir Sie neben rechtlichen Fragen auch in steuerlicher Hinsicht. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung individueller Konzepte für die Unternehmens- und Vermögensnachfolge, um zu gewährleisten, dass erwirtschaftete Vermögenswerte konfliktfrei an die nächste Generation weitergegeben werden können.

Kommt es zu einem Erbfall, bedeutet das oft tiefgreifende Auseinandersetzungen innerhalb der Familie. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erblasser keine Regelungen im Hinblick auf seinen Nachlass getroffen hat, oder das von ihm hinterlassene Testament bzw. der Erbvertrag unklar oder sogar in sich widersprüchlich formuliert ist. Viele Menschen finden sich meist unvorbereitet in der Position eines Erben wieder, und wissen nicht, welchen damit verbundenen Rechten und Pflichten sie gegenüberstehen. Auch können Erben sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, die möglicherweise ungerechtfertigt sind und deren Berechtigung es zu prüfen gilt. Als auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen sowohl vor dem Erbfall bei der vorausschauenden und zielgerichteten Planung einer für Sie passenden Nachfolgeregelung durch Testament bzw. Erbvertrag als auch nach Eintritt des Erbfalls bei der Erbauseinandersetzung, Erteilung eines Erbscheins, etc. zur Seite. Zudem bringen wir als Testamentsvollstrecker auch die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung.

Veröffentlichungen

Das erbrechtliche Mandat

Deutscher AnwaltVerlag, Bonn, 4. Auflage 2007, Mitautor

Eigentumserwerb an einem Nachlassgrundstück durch Abschichtung


NotBZ 2004, 76

Rechtsprobleme alternativer Erbeinsetzung

NJW 2005, 2947

Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen in der Beratungspraxis

ZEV 2006, 485

Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus Kapitalvermögen


BB 2011, 930 (mit Müller)

Der persönlich beschränkte Pflichtteilsverzicht


ZEV 2012, 345

Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

zerb Verlag, 3. Auflage 2021, Mitautor

Sie brauchen Rat und Hilfe rund um das Thema Familien- und Erbrecht, oder müssen eine Unternehmensnachfolge klären? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne mit ihrer Expertise:

  • Beratung zu Scheidung und Scheidungsfolgen einschließlich gerichtliche Scheidungsverfahren, Härtefallentscheidungen, Vermögensauseinandersetzung
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung zu Aufenthaltsrecht, Sorgerecht bei Scheidung, Vaterschaft und Umgangsfragen
  • Beratung zu Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Kindes- und Elternunterhalt)
  • Erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Testamenten
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge-Regelungen
  • Entwicklung individueller Konzepte für die Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • vorausschauender und zielgerichteter Planung einer Nachfolgeregelung
  • Eintritt des Erbfalls bei der Erbauseinandersetzung und Erteilung eines Erbscheins
  • Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers
  • Prüfung von Erbansprüchen
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen

 

Unsere Anwälte

Dr. Tobias Spanke

Bank- und Kapitalmarktrecht, Familien- und Erbrecht, Steuerrecht

Dr. Marcus Hartmann

Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht

Albert Neibert

Familien- und Erbrecht

Tobias Bartek

Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht

Angela Vicovaro

Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht

Christoph Wache

Familien- und Erbrecht

Till Schediwy

Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht

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