Jörg Schünemann ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es etwa um Themen wie Arbeitsvertrag, Kündigung oder Verkehrsunfall und Nutzungsausfall geht.

Jörg Schünemann verfügt als Fachanwalt für Arbeitsrecht über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und vertritt konsequent die Interessen seiner Mandanten in Karlsruhe und bundesweit. Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte sind Kündigungsschutz und andere Beendigungskonstellationen sowie sämtliche Fragen zu Lohn und Gehalt. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen sowie von Vorständen, Geschäftsführern und Leitenden Angestellten bei dienst- und anstellungsvertraglichen Fragestellungen und dem Thema Haftung der Organe.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kümmert sich Herr Schünemann insbesondere um die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Fragestellungen wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Rechtsanwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Sein Studium absolvierte Herr Schünemann an der Universität Mannheim und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Konstanz arbeitete er zunächst bei einem Sozialversicherungsträger im Bereich Arbeitsförderungsrecht. Herr Schünemann ist seit Januar 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 2011 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Schork & Wache tätig. Seit Februar 2015 ist er befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Seit September 2018 ist er gleichzeitig „Fachanwalt für Verkehrsrecht”.

Er spricht Deutsch und Englisch.

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