Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadens­ersatz­anspruch umfasst Miet­differenz­schaden für Dauer von 3 ½ Jahren Anspruch auf Ersatz tatsächlicher Umzugskosten und doppelter Mietbelastung

Der Schadens­ersatz­anspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Miet­differenz­schaden für die Dauer von 3 ½ Jahren.
 
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019, Az.: 4 C 156/19
 
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