Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatzanspruch umfasst Mietdifferenzschaden für Dauer von 3 ½ Jahren Anspruch auf Ersatz tatsächlicher Umzugskosten und doppelter Mietbelastung
Der Schadensersatzanspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Coesfeld neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3 ½ Jahren.
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 01.10.2019, Az.: 4 C 156/19
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