Abgasskandal: Keine Ansprüche gegen Autohändler oder Hersteller bei Kenntnis des Käufers vom Vorhandensein der “Schummelsoftware” im gekauften Fahrzeug

Ein Gebraucht­wagen­käufer, der 2016 ein Dieselfahrzeug erworben hat, von dem ihm bekannt war, dass es vom “Dieselskandal” betroffen ist, hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe keine Ansprüche gegen Autohändler und Hersteller.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2020, Az.: 17 U 133/19
 
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