Ärztliches Attest für Kündigung des Fitness­studio­vertrags nicht ausreichend

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios einen Vertrag nicht bereits dann kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus “gesundheitlichen Gründen” nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen. Nach Ansicht des Gerichts müsse die nicht mögliche sportliche Betätigung aus “gesundheitlichen Gründen” nachvollziehbar belegt werden.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2019, Az.: 31 C 2619/19
 
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