Zuweisung eines Hundes nach Trennung von Eheleuten
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Hund ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten zwar grundsätzlich als “Hausrat” einzuordnen ist, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Dabei müsse jedoch aus Gründen des Tierschutzes berücksichtigt werden, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.
Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019, Az.: 523 F 9430/18
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