Kein Räumungsschutz für Familie mit vier minderjährigen Kindern allein zum Zwecke der Wohnungssuche
Einer Familie mit vier minderjährigen Kindern ist allein zum Zwecke der Wohnungssuche kein Räumungsschutz nach § 765 a ZPO zu gewähren. Eine unbillige Härte im Sinne dieser Norm liege nach Ansicht des Gerichts in einem solchen Fall nicht vor.
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 29.08.2019, Az.: 32 M 1816/19
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