Eigenmächtige Veränderung des Grundrisses einer Wohnung durch Vermieter stellt Mietmangel dar

Verändert der Vermieter während des Mietverhältnisses eigenmächtig den Grundriss der Wohnung, so stellt dies einen Mietmangel dar. Dem Mieter steht in diesem Fall ein Rückbauanspruch zu.
 
Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.08.2019, Az.: 67 S 131/19
 
Ihr Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe