Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechte von Müttern gestärkt, die neben ihrem Angestelltengehalt monatliche Umsatzbeteiligungen erhalten. Es hat auf die Klage einer angestellten Zahnärztin entschieden, dass monatliche Umsatzbeteiligungen zu einem höheren Elterngeld führen.
 
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2019, Az.: L 2 EG 7/19
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe