Sperrzeit bei Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Pflege eines nahen Angehörigen
Die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Belangen, insbesondere bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen könne nach Ansicht des Sozialgerichts Karlsruhe ausnahmsweise einen wichtigen Grund im Sinne des § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Arbeitsplatzaufgabe darstellen. Bei der Beurteilung, ob ausnahmsweise persönliche Belange die Interessen der Versichertengemeinschaft an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses überwiegen, seien nach Ansicht des Gerichts jedoch sämtliche Beweggründe und Umstände des Einzelfalles zu würdigen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019, Az.: 11 AL 1152/19
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