Sperrzeit bei Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Pflege eines nahen Angehörigen

Die Aufgabe eines Arbeitsplatzes aus persönlichen Belangen, insbesondere bei der Notwendigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen könne nach Ansicht des Sozialgerichts Karlsruhe ausnahmsweise einen wichtigen Grund im Sinne des § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III für die Arbeitsplatzaufgabe darstellen. Bei der Beurteilung, ob ausnahmsweise persönliche Belange die Interessen der Versicherten­gemeinschaft an der Aufrechterhaltung des Arbeits­verhältnisses überwiegen, seien nach Ansicht des Gerichts jedoch sämtliche Beweggründe und Umstände des Einzelfalles zu würdigen.

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2019, Az.: 11 AL 1152/19

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