Besteuerung der Altersrente stellt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung dar

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Besteuerung einer Altersrente nicht zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führt.
 
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2019, Az.: 8 K 3195/16
 
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