Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Der Anspruch umfasse auch die Kosten für einen Kreditschutzbrief und “Deliktszinsen” (§ 849 BGB). Allerdings seien Nutzungsvorteile für gefahrene Kilometer sind abzuziehen. Die Revision ist zugelassen
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019, Az.: 17 U 146/19
 
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