An Epilepsie leidendem Autofahrer darf bei fehlendem Nachweis über anfallsfreien Mindestzeitraum Fahrerlaubnis entzogen werden
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass einem an Epilepsie erkrankten Autofahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn er nicht darlegen kann, dass er über einen Mindestzeitraum anfallsfrei gewesen ist. Nach Ansicht des Gerichts ist die Fahrerlaubnis sogar zwingend und ohne Berücksichtigung privater Nachteile zu entziehen.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 22.11.2019, Az.: 3 L 1067/19.MZ
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