VW-Abgasskandal: Führungskraft der Volkswagen AG scheitert mit Kündigungs­schutz­klage

Die fristlose (Verdachts-)Kündigung einer Führungskraft im Management der Volkswagen AG, wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aufgrund Diebstahls und Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, ist rechtmäßig. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Braunschweig kann der Arbeitgeber sich mit seiner Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers stützen.
 
Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.11.2019
 
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