Ist das Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit mit dem Grundgesetz vereinbar?
Das Verwaltungsgericht Köln hält das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Verwaltungsgericht Köln, Beschlüsse vom 19.11.2019, Az.: 7 K 8461/18, 7 K 13803/17, 7 K 14642/17, 7 K 8560/18, 7 K 1410/18
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