Unwirksame Eigenbedarfskündigung wegen fehlenden Visums des Vermieters zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn der Vermieter über kein Visum zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verfügt. In diesem Fall ist die Realisierung des Eigennutzungswunsches nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis möglich ist.
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2019, Az.: 65 S 227/18
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