Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung wegen fehlenden Visums des Vermieters zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn der Vermieter über kein Visum zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verfügt. In diesem Fall ist die Realisierung des Eigen­nutzungs­wunsches nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn die Erteilung einer Aufent­halts­erlaubnis möglich ist.
 
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2019, Az.: 65 S 227/18
 
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