Fahrtenbuchauflage für 15 Monate bei nicht möglicher Feststellung des Fahrzeugführers nach Verkehrsverstoß rechtmäßig
Das Führen eines Fahrtenbuchs kann gegenüber einem Fahrzeughalter angeordnet werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Zur Abwendung der Anordnung genügt es nicht, wenn der Halter nach dem Verkehrsverstoß den Erhalt des Anhörungsbogens der Bußgeldstelle bestreitet. Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs soll die Ahndung eines künftigen Verkehrsverstoßes ohne Schwierigkeiten ermöglichen.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 08.11.2019, Az.: 3 L 1039/19.MZ
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