Kein Anspruch auf Entschädigung bei rechts­miss­bräuchlicher Bewerbung

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Bonn besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG), wenn sich ein Bewerber rechts­miss­bräuchlich verhält. Im entschiedenen Fall zielte die Bewerbung eines Rentners auf eine freie Stelle offensichtlich einzig auf Erhalt einer Entschädigung ab.

Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 23.10.2019, Az.: 5 Ca 1201/19

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