Handbremse nicht angezogen: Postzusteller haftet für Schäden durch sein wegrollendes Fahrzeug
Sichert ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen, haftet er dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden, wenn das Fahrzeug dadurch wegrollt. Ein Arbeitnehmer haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.04.2019, Az.: 1 Ca 1225/18
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