Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann aber gemindert werden, sofern der Beifahrer nicht angeschnallt war. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock ist das Mitverursachen jedoch nicht danach zu bemessen, welche unfallbedingten Verletzungen dem Beifahrer aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr müsse eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Erst danach seien die Ansprüche um eine Mithaftungsquote zu mindern.

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2019, Az.: 5 U 55/17

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe