Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Streit über Taufe
Der Streit über die Taufe des Kindes rechtfertigt nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil. Vielmehr kann ein Elternteil gemäß § 1628 BGB bei Gericht beantragen, ihm die Entscheidung über die Taufe zu übertragen. Dies setzt aber einen vorherigen Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil voraus.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2019; Az.: 20 UF 27/19
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