Fluggast darf wegen starker Alkoholisierung Beförderung versagt werden

Einem stark alkoholisiert erscheinenden Fluggast darf die Beförderung verweigert werden. Dies entschied das Amtsgericht München und wies damit die Klage eines Mannes gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Minderung und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung ab.

Amtsgericht München, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 182 C 18938/18

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