Zuweisung des Hundes nach der Trennung
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass es bei der Zuweisung eines Hundes nach der Trennung eines Paares nicht entscheidungserheblich auf das Tierwohl ankommt, sofern einer der Partner nachweisen kann, dass er rechtmäßiger Eigentümer an dem Tier ist.
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 07.10.2019, Az.: 6 S 95/19
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