Zuweisung des Hundes nach der Trennung

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass es bei der Zuweisung eines Hundes nach der Trennung eines Paares nicht entscheidungs­erheblich auf das Tierwohl ankommt, sofern einer der Partner nachweisen kann, dass er rechtmäßiger Eigentümer an dem Tier ist.
 
Landgericht Koblenz, Beschluss vom 07.10.2019, Az.: 6 S 95/19
 
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