Suger-Daddy-Verhältnis: Zum Schein als Haushälterin angestellte Prostituierte hat Anspruch auf Lohn, Urlaubsabgeltung und Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Soll eine nur zum Schein als Haushälterin Angestellte tatsächlich sexuelle Dienstleistungen erbringen, so ist der Prostitutionsvertrag nicht sittenwidrig. Dies gilt, wenn sich die Angestellte frei dazu entscheidet sexuelle Dienstleistungen zu erbringen. Ihr stehen dann Ansprüche auf Lohnzahlung, Urlaubsabgeltung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 17 Sa 46/19
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