Auch Benutzung des Taschenrechners am Steuer verboten
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch ein elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient und daher dem Benutzungsverbot am Steuer unterliegt. Nach Ansicht des Gerichts bestehe die Gefahr der Ablenkung vom Verkehrsgeschehen auch bei der Nutzung eines Taschenrechners.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.08.2019, Az.: III – 4 RBs 191/19
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