Teil­zeit­beschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat. Nach Ansicht des Gerichts sehe das Besoldungsrecht für die Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor.
 
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 K 13256/17
 
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