Teilzeitbeschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat. Nach Ansicht des Gerichts sehe das Besoldungsrecht für die Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 K 13256/17
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