Sturz beim Spaziergang mit dem Hund: Bloße Anwesenheit eines anderen Hundes führt nicht immer zur Haftung des Tierhalters
Treffen mehrere Hunde aufeinander, sind die Reaktionen der Tiere nicht immer vorhersehbar. Doch nicht in jedem Fall führt dies auch zu einer Haftung der Tierhalter. Dies stellte das Landgericht Osnabrück klar.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23.09.2019, Az.: 8 O 1022/19
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