Oberlandesgericht Karlsruhe: Hundehalter müssen sich Tiergefahr des eigenen Hundes zurechnen lassen und haften jeweils zur Hälfte
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat der Halterin eines Hundes, die bei einem Rauferei zwischen ihrem Hund und einem anderen Hund in die Hand gebissen wurde und in der Folge eine Lungenembolie und einen Schlaganfall erlitt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht verwies darauf, die Verletzung zwar durch den Hund des anderen Besitzers (mit-) verursacht worden war, die Verletzte sich aber dennoch die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen muss.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2019, Az.: 7 U 24/19
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