Kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten ist kein versicherter Arbeitsunfall
Die Tätigkeit einer kurzen Mithilfe bei der Strohernte stellt keine sogenannte “Wie-Beschäftigung” dar. Das Sozialgericht Konstanz hat deshalb entschieden, dass eine kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten nicht als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 20.08.2019, Az.: S 7 U 1583/18
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