Blitzer-Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind. Nach Ansicht des Gerichts seien Messergebnisse bei Einhaltung der Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Verurteilung ausreichend. Das Oberlandesgericht setzte sich damit in Gegensatz zu einem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichts des Saarlandes.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.09.2019, Az.: 2 Ss (Owi) 233/19
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