Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase
Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen. Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019, Az.: 9 AZR 481/18
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