Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase

Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen. Das Bundes­arbeits­gericht hat deshalb entschieden, dass nach Beendigung eines Alters­teil­zeit­arbeits­verhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019, Az.: 9 AZR 481/18
 
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