Vermieter dürfen Mietwohnung nicht zusammen mit beliebigen dritten Personen besichtigen
Das Interesse des Mieters an der Unverletzlichkeit der Wohnung gebietet es, dass das dem Vermieter zustehende Besichtigungsrecht schonend ausgeübt wird. Ein Besichtigungstermin des Vermieters zum Zwecke der Mangelüberprüfung darf deshalb nur in Begleitung fachkundiger Personen und nicht im Beisein sachunkundiger Dritter erfolgen.Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.06.2019, Az.: 7 S 8432/17
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