Liebesglück nicht gefunden: Kein Anspruch auf Rückzahlung eines an exklusive Partnervermittlung gezahlten Honorars
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Kundin einer exklusiven Partnervermittlung kein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Honorars zusteht, weil ihr in einem bestimmten Zeitraum kein passender Partner vermittelt wurde. Im vorliegenden Fall war eine Mindestanzahl an Partnervorschlägen oder Exklusivität der Partner laut Vertrag nicht geschuldet.
Amtsgericht München, Urteil vom 22.03.2019, Az.: 113 C 16281/18
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