Lehrer müssen im Notfall Medikamente verabreichen
Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden kann von ihnen aber erwartet werden, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (beispielsweise Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können. Die Unterstützung durch eine zusätzliche Krankenschwester sei in solchen Fällen nicht erforderlich.
Sozialgericht Dresden, Beschluss des vom 03.07.2019, Az.: S 47 KR 1602/19 ER
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