Höheres Einkommen aufgrund Karrieresprungs bleibt für Trennungsunterhalt außer Betracht

Im Rahmen des Trennungsunterhalts bleibt ein erhöhtes Einkommen unberücksichtigt, wenn die Ein­kommens­entwicklung unerwartet und vom Normalfall erheblich abweicht. In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019, Az.: 9 UF 49/19
 
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