Höheres Einkommen aufgrund Karrieresprungs bleibt für Trennungsunterhalt außer Betracht
Im Rahmen des Trennungsunterhalts bleibt ein erhöhtes Einkommen unberücksichtigt, wenn die Einkommensentwicklung unerwartet und vom Normalfall erheblich abweicht. In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt.
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019, Az.: 9 UF 49/19
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