Oberlandesgericht Hamm: VW muss auch für nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworbenen Pkw Schadenersatz an Kundin leisten
Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadenersatz den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zahlen und sie von noch zu erbringenden Kreditraten freistellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm aktuell entschieden. Der Auffassung der Vorinstanz, dass ein Anspruch ausscheide, da beim Erwerb des Pkw sämtliche Umstände des Abgasskandals durch umfangreiche Berichterstattung bekannt waren, folgte das Gericht nicht. Der Senat hat allerdings zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 U 149/18
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