Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen

Der Käufer eines neuen Skoda, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, hat gegen die deutsche Importeurin von Neufahrzeugen dieser Marke keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Denn das Wissen von VW könne der Importeurin nicht zugerechnet werden.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2019, Az.: 13 O 136/18
 
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