Hund bei großer Hitze im Fahrzeug zurückgelassen: Tierhalter muss Kosten für Fahrzeugschäden durch Rettungsmaßnahmen selbst tragen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.
Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisverfügung vom 15.07.2019, Az.: 4 U 1604/19
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