Vermieter-Ehepaar darf Mieterin als „Fräulein” bezeichnen

Unhöflich – aber nicht grundsätzlich verboten: Ein Vermieter-Ehepaar darf auf seinen handschriftlichen Aushängen im Treppenhaus eine Mieterin “Fräulein” nennen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies mit Urteil vom 27.06.2019 eine entsprechende Unterlassungsklage einer Frau ab. Das Verhalten des 92 Jahre alten Mannes und seiner 89 Jahre alten Frau verletze weder die Ehre noch das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, heißt es in der Begründung.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2019, Az.: 29 C 1220/19 (46)
 
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