Oberlandesgericht Dresden: Kein Schadenersatz bei Erwerb eines betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals
Eine deliktsrechtliche Haftung des Herstellers eines vom “VW-Dieselskandal” betroffenen Fahrzeugs gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Skandals erworben hat, kann schon wegen fehlender Kausalität zwischen schadensbegründender Handlung und dem Abschluss des Kaufvertrages ausscheiden. Dem Betroffenen / Kläger steht dann kein Schadensersatzanspruch zu.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 24.07.2019, Az.: 9 U 2067/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe