Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat keinen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises
Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Käufer eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs keinen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises hat. Zum einen habe der Käufer dem Händler zunächst die notwendige Gelegenheit zur Nacherfüllung gewähren müssen.
Zum anderen sei der Abgasskandal zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bereits hinreichend bekannt gewesen, so das Gericht. Im Falle dieser Klage sei in tatsächlicher Hinsicht die Besonderheit zu berücksichtigen gewesen, dass der Kläger das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt erworben hatte, als der Dieselabgasskandal bereits öffentlich geworden war und auch schon konkrete Abhilfemaßnahmen der Volkswagen AG in Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt vor der Umsetzung standen.
Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.08.2019, Az.: 2 U 94/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe