Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Teilnahme an einer Skiausfahrt stellt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder vermeintliche Pflicht aus Beschäftigungs­verhältnis dar. Das Sozialgericht Karlsruhe hat deshalb entschieden, dass für die Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt kein Unfall­versicherungs­schutz besteht.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, Az.: S 1 U 412/19
 
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