Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Teilnahme an einer Skiausfahrt stellt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder vermeintliche Pflicht aus Beschäftigungsverhältnis dar. Das Sozialgericht Karlsruhe hat deshalb entschieden, dass für die Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt kein Unfallversicherungsschutz besteht.
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 14.05.2019, Az.: S 1 U 412/19
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