Bundesverfassungsgericht: Mietpreisbremse ist verfassungskonform
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.07.2019 entschieden. Sie verstoße weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2019, Az.: 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe