Bei Kostenübernahmeerklärung durch Jobcenter steht Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen Zivilrechtsweg offen
Die Kostenübernahmeerklärung eines Jobcenters ist zumindest auch privatrechtlicher Natur. Daher steht einem Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Zivilrechtsweg offen. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.06.2019, Az.: 11 W 2/19
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