Bei Kosten­über­nahme­erklärung durch Jobcenter steht Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen Zivilrechtsweg offen

Die Kosten­über­nahme­erklärung eines Jobcenters ist zumindest auch privatrechtlicher Natur. Daher steht einem Vermieter zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen der Zivilrechtsweg offen. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
 
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.06.2019, Az.: 11 W 2/19
 
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