Makler kann bei Angabe falscher Informationen aus Nachlässigkeit Anspruch auf Vergütung verlieren
Informiert der Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren. Ein Immobilienmakler muss demanch den ordnungsgemäßen Informationsaustausch zwischen ihm und seinem Büro sicherstellen und gewährleisten.
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 02.05.2019, Az.: 2 U 1482/18
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