Flucht vor Polizei kann unter Straftatbestand “Verbotene Kraftfahrzeugrennen” fallen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch Fälle der sogenannten “Polizeiflucht” dem seit 13. Oktober 2017 geltenden, neuen Straftatbestand “Verbotene Kraftfahrzeugrennen” unterfallen können. Nach Ansicht des Gerichts könne auch das Erreichen höchstmöglicher Geschwindigkeiten zur Flucht vor der Polizei von spezifischem Renncharakter geprägt sein.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019, Az.: 4 Rv 28 Ss 103/19
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