Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Anspruch auf Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, aber die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2019, Az.: 4 UF 123/19
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe