Arbeitsgericht Siegburg verneint Abkehrwillen als Kündigungsgrund

Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.07.2019, Az.: 3 Ca 500/19, nicht rechtskräftig
 
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